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Ab dem 1. Januar 2027 tritt eine der größten Reformen der privaten Altersvorsorge der letzten Jahrzehnte in Kraft: das Altersvorsorgedepot. Es löst die bisherige Riester-Rente als staatlich gefördertes Standardprodukt ab und verspricht mehr Renditechancen und mehr Flexibilität – bringt aber auch mehr Eigenverantwortung mit sich. Wer sich frühzeitig informiert, kann die neuen Möglichkeiten optimal für die eigene Altersvorsorge nutzen.

 

Dieser Beitrag fasst die wichtigsten Fakten zusammen: von den Gründen für die Reform über die Förderung bis hin zu den Punkten, die Sie vor einem Vertragsabschluss unbedingt prüfen sollten.

Hinweis: Das Gesetzgebungsverfahren war zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Beitrags (Stand: August 2026) teilweise noch nicht final abgeschlossen. Einzelne Detailregelungen können sich bis zur Markteinführung 2027 noch ändern.

Warum kommt das neue Gesetz?

Das Umlageverfahren der gesetzlichen Rente gerät zunehmend unter Druck: Immer weniger Beitragszahler stehen immer mehr Rentenbeziehenden gegenüber. In den 1960er-Jahren finanzierten noch rund 6 Erwerbstätige einen Rentner. Heute sind es nur noch etwa 2,1 – bis 2050 wird mit nur noch 1,3 Beitragszahlern je Rentner gerechnet, da die geburtenstarken Babyboomer-Jahrgänge in Rente gehen und die Lebenserwartung weiter steigt.

Das wirkt sich unmittelbar auf zwei Stellschrauben aus: Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung soll von 18,6 % (2025) auf rund 23,7 % im Jahr 2040 steigen. Das Rentenniveau ist zwar bis 2031 gesetzlich auf 48 % stabilisiert – was danach passiert, ist offen. Ohne weitere Reformen rechnen Ökonomen mit erneutem Absenkungsdruck, sobald die Babyboomer vollständig im Ruhestand sind.

Die drei Säulen der Altersvorsorge – wo das Depot ansetzt

Das Altersvorsorgedepot ersetzt nicht die gesetzliche Rente. Es ist ein neuer Baustein der dritten Säule, der geförderten privaten Vorsorge, und löst dort die Riester-Rente ab:

  • 1. Säule – Gesetzliche Rentenversicherung: Umlageverfahren, Pflichtversicherung, Basisversorgung. Bleibt unverändert bestehen
  • 2. Säule – Betriebliche Altersvorsorge: über den Arbeitgeber organisiert, oft mit Zuschuss. Ebenfalls unverändert
  • 3. Säule – Private, geförderte Vorsorge: Hier setzt die Reform an. Das Altersvorsorgedepot ersetzt ab 2027 die Riester-Rente als neues Standardprodukt

Das Altersvorsorgedepot in Kürze

  • Start: 1. Januar 2027 für neue geförderte Altersvorsorgeverträge. Bestehende Riester-Verträge bleiben gültig, können aber freiwillig umgezogen werden.
  • Kapitalmarktorientiert: Investition in ETFs, Fonds, Anleihen und Aktien nach gesetzlicher Positivliste – bis zu 100 % Aktienquote möglich.
  • Keine Garantiepflicht: anders als bei Riester gibt es im Standardprodukt keine Kapitalgarantie mehr. Optional sind Verträge mit 80- oder 100-%-Garantie wählbar
  • Insolvenzgeschützt: Fondsanteile gelten als Sondervermögen – bei Insolvenz des Anbieters bleibt das Kapital geschützt
  • Freie Anbieterwahl: Depot bei Bank, Broker oder Versicherer eigener Wahl; ein Wechsel ist möglich und nach 5 Jahren kostenfrei

 

Die Frühstart-Rente für Kinder – ein separates Gesetz

Nicht zu verwechseln mit dem Altersvorsorgedepot ist die Frühstart-Rente: ein eigenständiges Gesetz, das ebenfalls ab 2027 wirksam wird. Der Staat zahlt 10 € monatlich für jedes Kind vom 6. bis zum 18. Lebensjahr, das in Deutschland eine Schule besucht - unabhängig vom Elterneinkommen. Start ist rückwirkend zum 1.1.2026 für den Geburtsjahrgang 2020; ab 2027 kommt jährlich ein neuer Jahrgang hinzu.

Eltern oder Dritte können zusätzlich bis zu 6.840 € pro Jahr einzahlen. Bei einer angenommenen Rendite von 6 % p. a. kommen bis zum Renteneintritt mit 67 rund 28.800 € zusammen – ganz ohne eigenen Beitrag der Eltern, wenn nur die staatliche Förderung genutzt wird. Das Kapital ist bis zum Rentenbeginn gebunden; eine vorzeitige Auszahlung ist nicht vorgesehen.

Förderung: Zulagen und Steuervorteile

Die Förderung des Altersvorsorgedepots wirkt über zwei Kanäle – direkte Zulagen und einen zusätzlichen Steuervorteil:

  • Grundzulage: bis zu 540 € pro Jahr (50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag, 25 % auf 361–1.800 €)
  • Kinderzulage: 300 € pro Kind und Jahr, ab 25 € Eigenbeitrag/Monat als 1:1-Matching
  • Berufseinsteiger-Bonus: einmalig 200 €, wenn der Vertrag vor dem 25. Geburtstag abgeschlossen wird
  • Sonderausgabenabzug: Eigenbeitrag und Zulagen sind bis zu 1.800 € als Sonderausgaben in der Steuererklärung absetzbar

Das Finanzamt führt automatisch eine Günstigerprüfung durch und vergleicht, ob die Steuerersparnis aus dem Sonderausgabenabzug höher ausfällt als die direkte Zulage – ausgezahlt wird immer der günstigere Betrag. Beispiel: Bei einem Spitzensteuersatz von 42 % und 1.800 € Eigenbeitrag ergibt sich ein Steuervorteil von rund 756 € – also 216 € mehr als die reine Grundzulage von 540 €.

Wie wird das Kapital während des Sparens angelegt?

Zum Schutz vor hochspekulativen Investments sind nur bestimmte, breit gestreute Anlageformen zulässig – die sogenannte gesetzliche Positivliste: ETFs auf breite Indizes (z. B. MSCI World, FTSE All-World), regulierte Investmentfonds (UCITS), ELTIFs, Einzelaktien sowie Unternehmens- und Staatsanleihen, jeweils in den Risikoklassen 1 bis 5 von insgesamt 7.

Jeder Anbieter muss zudem ein einfaches Einsteiger-Modell mit zwei vorausgewählten Fonds anbieten: einem risikoarmen Baustein und einem chancenorientierten Baustein. Wer möchte, kann die Aufteilung selbst anpassen oder alternativ ein Garantieprodukt mit 80 % oder 100 % Kapitalerhalt wählen – meist verbunden mit geringerer Rendite und höheren Kosten. Anders als bei Riester gibt es keine Pflicht, mit zunehmendem Alter automatisch in schwankungsarme, renditeschwache Anleihen umzuschichten.

Wie und wann bekomme ich mein Geld zurück?

Die reguläre, geförderte Auszahlung ist frühestens ab dem 65. Lebensjahr bzw. mit Beginn der gesetzlichen Altersrente möglich – dann stehen drei Wege offen:

  • Teilkapital zu Beginn: bis zu 30 % des angesparten Kapitals einmalig, förderunschädlich – etwa für größere Anschaffungen oder zum Schuldenabbau.
  • Lebenslange Leibrente: klassische Rentenzahlung bis ans Lebensende – sicher, aber meist mit niedrigerem monatlichem Einkommen.
  • Befristeter Auszahlplan: das Kapital wird gleichmäßig verteilt und muss mindestens bis zum 85. Lebensjahr reichen; der Betrag wird jährlich neu berechnet. Rechenbeispiel: 200.000 € Kapital ÷ 216 Monate (18 Jahre bis Alter 85, ab Renteneintritt 67) ergeben rund 925,93 € im Monat.

Während der Ansparphase bleiben Erträge und Wertsteigerungen vollständig steuerfrei – keine Abgeltungsteuer, keine Vorabpauschale. Erst in der Auszahlungsphase wird der volle Betrag mit dem dann individuellen Einkommensteuersatz besteuert (nachgelagerte Besteuerung, § 22 Nr. 5 EStG) – im Ruhestand ist dieser Satz meist niedriger als im Erwerbsleben. Anders als bei einem freien ETF-Depot gibt es dabei jedoch keine Teilfreistellung.

Im Todesfall kann das Kapital an den Ehepartner in der Regel ohne Abzüge übertragen werden. Andere Erben erhalten das Restkapital grundsätzlich ebenfalls, müssen jedoch die erhaltenen Förderungen (Zulagen und Steuervorteile) zurückzahlen.

Was passiert bei vorzeitigem Zugriff?

Eine Auszahlung vor dem 65. Geburtstag ist technisch möglich, gilt aber als „förderschädlich“ und hat spürbare finanzielle Folgen: Alle erhaltenen Zulagen müssen vollständig zurückgezahlt werden, Steuervorteile aus dem Sonderausgabenabzug werden über den nächsten Steuerbescheid zurückgefordert, und erzielte Kursgewinne werden regulär nachversteuert. Betroffen ist dabei jeweils nur der tatsächlich entnommene Teil – das restliche Depot bleibt regulär gefördert bestehen.

Ausnahmen ohne Förderschaden gelten unter anderem für wohnwirtschaftliche Zwecke (z. B. eine selbstgenutzte Immobilie oder energetische Sanierung) sowie in der Regel bei Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung.

Vor einer Kündigung lohnt sich außerdem der Blick auf Alternativen:

  • Beitragsfreistellung: Sie zahlen einfach nichts mehr ein – das bisherige Kapital sowie alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile bleiben vollständig erhalten.
  • Anbieterwechsel: nach 5 Jahren gesetzlich kostenfrei möglich, davor auf maximal 150 € Wechselgebühr gedeckelt.
  • Ruhen lassen bei Auswanderung: innerhalb der EU/des EWR meist unproblematisch. Bei Umzug in ein Drittland gilt eine Kündigung als förderschädlich – Ruhenlassen ist meist die bessere Wahl.

Bleibt mein Anspruch auf die gesetzliche Rente bestehen?

Ja. Das Altersvorsorgedepot ist eine zusätzliche, freiwillige private Vorsorge. Der Anspruch auf die gesetzliche Rente aus Pflicht- bzw. freiwilligen Beiträgen zur Rentenversicherung bleibt davon vollständig unberührt – beide Systeme laufen parallel und ergänzen sich.

Vorteile und Nachteile im Überblick

Vorteile

  • Höhere Renditechancen: bis zu 100 % Aktienquote statt Garantiepflicht – historisch 7–8 % p. a. bei Aktien gegenüber rund 2 % beim klassischen Riester.
  • Deutlich höhere Förderung: bis zu 540 € Grundzulage plus Kinderzulage, Boni und Steuervorteil.
  • Mehr Flexibilität: freie Anbieterwahl, günstigerer Wechsel, jederzeitige Beitragsfreistellung ohne Förderverlust.
  • Insolvenzgeschützt: Fondsanteile sind Sondervermögen.
  • Steuerfreie Ansparphase: keine Abgeltungsteuer, keine Vorabpauschale während der gesamten Laufzeit.
  • Kostenneutrale Umschichtung: innerhalb des Depots ohne Kapitalertragsteuer möglich.

Nachteile

  • Kapitalbindung bis 65: kein flexibler Zugriff; eine vorzeitige Entnahme kostet alle Zulagen und Steuervorteile.
  • Kein Kapitalerhalt garantiert: im Standardprodukt haften Sie bei Kursverlusten voll; optionale Garantien kosten Rendite.
  • Volle Besteuerung bei Auszahlung: keine Teilfreistellung wie beim freien Depot.
  • Begrenzte Produktauswahl: nur Wertpapiere der gesetzlichen Positivliste; das Standarddepot bietet nur 2 vorausgewählte Fonds.
  • Sequence-of-Returns-Risiko: ein Börsencrash kurz vor Rentenbeginn kann das Endkapital ohne Garantie deutlich schmälern.
  • Politisches Risiko: wie schon bei Riester kann der Gesetzgeber Regeln, Förderung oder Besteuerung künftig wieder ändern.

Riester-Rente vs. Altersvorsorgedepot im Vergleich

  • Kapitalgarantie: Riester ja, gesetzlich vorgeschrieben – Altersvorsorgedepot nein im Standard, optional 80–100 %.
  • Renditepotenzial: Riester niedrig (~2 % p. a., viele Anleihen) – Altersvorsorgedepot deutlich höher (bis 100 % Aktienquote).
  • Maximale Grundzulage: Riester 175 €/Jahr – Altersvorsorgedepot 540 €/Jahr.
  • Verrentungspflicht: Riester ja, verpflichtend – Altersvorsorgedepot nein, Auszahlplan oder Teilkapital wählbar.
  • Produktauswahl: Riester stark eingeschränkt – Altersvorsorgedepot ETFs, Fonds, Anleihen, Einzelaktien nach Positivliste.
  • Vorzeitiger Zugriff: bei beiden Produkten grundsätzlich förderschädlich, beim Altersvorsorgedepot mit Ausnahmen für Wohnen und EU-Umzug.

Bestehende Riester-Verträge bleiben gültig und können freiwillig ins Altersvorsorgedepot übertragen werden – bereits gezahlte Förderungen bleiben dabei erhalten.

Checkliste: Das sollten Sie vor Vertragsabschluss prüfen

  • Wie hoch sind die Effektivkosten des Anbieters? Unterschiede von 1–2 % p. a. kosten über Jahrzehnte oft mehrere zehntausend Euro.
  • Passt Ihr persönlicher Anlagehorizont? Je näher der Rentenbeginn, desto eher lohnt sich ein Garantieprodukt statt 100 % Aktienquote.
  • Haben Sie einen laufenden Riester-Vertrag? Prüfen Sie individuell, ob ein Wechsel wirklich vorteilhaft ist – alte Verträge haben teils niedrigere Mindestbeiträge für volle Zulagen.
  • Reicht Ihnen im Zweifel die Beitragsfreistellung statt einer Kündigung, falls sich Ihre finanzielle Situation ändert?
  • Ist Ihnen die fehlende Flexibilität bis 65 bewusst? Legen Sie nur Geld an, auf das Sie bis zum Rentenalter wirklich verzichten können.
  • Haben Sie Grundzulage, Kinderzulage und Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung (Anlage AV) korrekt beantragt?

Fazit

Das Altersvorsorgedepot ist eine Reaktion auf einen realen demografischen Trend: Künftig müssen weniger Beitragszahler mehr Rentenbeziehende tragen, und das Rentenniveau ist nur bis 2031 gesetzlich abgesichert. Das Depot ersetzt die gesetzliche Rente nicht, sondern ergänzt sie freiwillig – mit höheren Renditechancen, aber auch echtem Marktrisiko und einer strikten Kapitalbindung bis 65.

Sinnvoll ist es vor allem für alle, die langfristig – idealerweise 15 Jahre oder mehr – sparen können und Marktschwankungen aushalten. Vorsicht ist geboten bei kurzem Anlagehorizont, hohem Sicherheitsbedürfnis oder wenn das Geld möglicherweise vorher benötigt wird. Der sinnvollste nächste Schritt: Kosten und Konditionen mehrerer Anbieter vergleichen, bevor ein Vertrag ab 2027 abgeschlossen wird.

Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Steuer- oder Finanzberatung. Details können sich bis zur endgültigen Umsetzung 2027 noch ändern.


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Quellen

  • BW-Bank: „Altersvorsorge-Reform – Altersvorsorgedepot & Frühstart-Rente“, bw-bank.de, 2026.
  • echo24.de: „Einstieg in Altersvorsorgedepot kurz vor der Rente“ (Interview Verbraucherzentrale BW), 2026.
  • steuertipps.de: „Frühstart-Rente: Staatliches Vorsorgedepot für Kinder“, 2026.
  • GeVestor: „Altersvorsorgedepot: Förderung, Vorteile und Nachteile“, 2026.
  • KPMG Klardenker: „Sparen mit Förderung: Das bringen Frühstart-Rente und Altersvorsorgedepot“, 2026.
  • digitalesfamilyoffice.de: „Welche Nachteile hat ein Altersvorsorgedepot?“, 2026.
  • finanzen.net: „Altersvorsorgedepot 2027“ & „6 Vorteile und 5 Nachteile für Anleger“, 2026.
  • PRIVATE FINANZEN: „Das Altersvorsorgedepot ist kein Allheilmittel für die Altersvorsorge“, 2026.
  • Würrtembergische: „Altersvorsorgedepot 2027: Funktionsweise, Förderung & Vorteile“, 2026.
  • fragfina.de: „Altersvorsorgedepot – Alle Infos (laufend aktualisiert)“, 2026.
  • Sparkasse.de: „Wie funktioniert die Frühstart-Rente? 10 Euro fürs Kind“, 2026.
  • diefinanzchecker.de: „Altersvorsorgedepot: Wie die Förderung ab 2027 funktioniert“, 2026.
  • extraetf.com: „Frühstartrente: 10 € vom Staat für Kinder“, 2026.
  • Prognos: „Perspektive 2040: Fakten zur Rentendebatte“ & „Zukunft der gesetzlichen Rentenversicherung“, 2026.
  • vorsorgedepot-lotse.de: mehrere Ratgeberartikel zu Auszahlung, Nachteilen, Kündigung und Steuerförderung, 2026.
  • VZ VermögensZentrum: „Rentenniveau in Deutschland: Das müssen Sie wissen“, 2024/2026.
  • fonder-vergleiche.de: „Altersvorsorgedepot-Auszahlung: Optionen und Besteuerung ab 65“, 2026.
  • Wirtschaftsdienst: „Mit ausgewogenen Reformen das Rentensystem stabilisieren“, 2026.
  • versicherungsmakler.ac: „Altersvorsorgedepot Auszahlung, Vererbung und Garantie“ & Produktübersicht, 2026.
  • Statista / Deutsche Rentenversicherung: „Altersrentner und Beitragszahler in der Rentenversicherung“, 2026.
  • aktienrenterechner.de: „Zulagen & Steuervorteile“, „Förderschädlich“, „Bei Auswanderung“, 2026.
  • Demografie-Portal (Bund/Länder): „Beitragszahler je Altersrentner in der GRV“.
  • Verbraucherzentrale.de: „Neues Altersvorsorgedepot: Renten-Chance oder teure Verkaufsfalle?“, 2026.
  • INSM: „Deutschland fährt besser mit einem demografiefesten Rentensystem“, 2025.

Ein Kommentar zu “Das Altersvorsorgedepot 2027: Der Riester-Nachfolger im Überblick”

  1. Vielen Dank für diesen Beitrag. Er hat mir sehr geholfen, das Thema besser zu verstehen. Mir war nicht bewusst, dass das Geld bis zum Renteneintritt angelegt bleiben muss. Nun weiß ich, dass nur das Geld gespart werden sollte, auf das man bis zum Beginn der Rente verzichten kann. Andernfalls verliert man alle Vorteile und muss die erhaltenen Förderungen vollständig zurückzahlen.

    Gerne können Sie weitere Artikel über die verschiedenen Finanzprodukte zur Immobilienfinanzierung schreiben. Das würde mich sehr interessieren.

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